Wer übernimmt die Kosten bei Zahnschmerzen im Ausland?
Was muss ich im Notfall beim Zahnarzt im EU-Ausland bezahlen?
Es ist wieder soweit. Endlich Ferien und endlich Urlaub! Die Reise ins Ausland ist gebucht, die Koffer sind gepackt und jetzt kann es losgehen. Sonne, Sand und Meer. Einfach nur Entspannung und Erholung pur. So die Erwartung.
Doch wer rechnet schon mit Zahnweh im Feriendomizil? Wer möchte die schönsten Wochen im Jahr nicht am Strand, sondern im Wartezimmer eines Zahnarztes verbringen? Niemand!
Dabei ist es gar nicht so ungewöhnlich, dass einem gerade in der Urlaubszeit plötzlich Zahnschmerzen ereilen. Warum das so ist, können Sie hier in diesem Artikel lesen. Sie sollten gewarnt sein!
Wie hoch ist der Preis bei einer Zahnarzt-Notbehandlung im Ausland?
Ist es dann schließlich doch passiert, stellt sich als erstes immer die Frage, wie man im jeweiligen Urlaubsort schnell und unkompliziert einen Zahnarzt finden kann. Und die zweite Frage ist dann oftmals, wie teuer wird das Ganze und wer bezahlt mir das eigentlich alles?
In diesem Beitrag klären wir Sie auf, wie die Kostenübernahme im Notfall bei Zahnschmerzen im Ausland funktioniert, worauf die gesetzlich Versicherten besonders achten sollten und auf welchen Kosten man eventuell sitzen bleibt. Das kann unter Umständen später sehr teuer werden. Hier sollten Sie ebenso gewarnt sein!
Der europäische Auslandskrankenschein beim Zahnarztbesuch
Nur den wenigsten ist bekannt, dass man als gesetzlich Versicherter automatisch über eine Auslandskrankenversicherung verfügt, der sogenannten Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC).
Seit 2004 existiert zwischen den Mitgliedern dieser Staatengemeinschaft ein Abkommen über eine gegenseitige medizinische Versorgung. Das trifft auch für den Zahnarztbesuch zu. Ihre gesetzliche Krankenkasse kommt grundsätzlich für Zahnbehandlungen im EU-Ausland auf, soweit mit diesen Staaten ein entsprechendes Sozialversicherungsabkommen geschlossen wurde. Hier unter diesem Link können Sie in Erfahrung bringen, welche Länder das Abkommen unterzeichnet haben.
Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, muss diese Europäische Krankenversicherungskarte nicht extra beantragen. Sie ist automatisch auf der Rückseite der Versichertenkarte aufgedruckt.
Diese legt man dann schließlich in der Zahnarztpraxis vor, füllt danach noch ein Formular der ausländischen Krankenkasse aus und schon sitzt man auf dem Behandlungsstuhl. Tschüss ihr lieben Zahnschmerzen!
Zu schön, um wahr zu sein?
Einen Zahnarzt suchen, einen Termin buchen, die Gesundheitskarte vorlegen und schon kann die Behandlung starten. So die Theorie, doch in der Praxis sieht das leider ein bisschen anders aus.
Hierzu muss man wissen, dass in vielen europäischen Ländern das Gesundheitswesen völlig anders organisiert ist und der Besuch beim Zahnarzt oftmals gar nicht Bestandteil einer gesetzlichen Krankenversicherung ist.
So ist zum Beispiel in Ländern wie Italien, Spanien oder Griechenland die Zahnbehandlung grundsätzlich eine Privatleistung. Hier zahlt eine gesetzliche Kasse keinen Cent.
Existiert ein staatliches Gesundheitsprogramm auch für den Zahnarztbesuch, wie das in Frankreich der Fall ist, dann darf man sich auch nur von Zahnärzten dieses öffentlichen Gesundheitssystems behandeln lassen.
Um einen entsprechenden Zahnarzt auch finden zu können, wählen Sie den Notruf 112 oder telefonieren Sie mit Ihrer zuständigen Krankenkasse in Deutschland. Hier erhalten Sie Auskunft darüber, wer Ihnen bei Zahnproblemen im jeweiligen Land entsprechend helfen kann.
Besuchen Sie auf keinen Fall einen privaten Zahnarzt.
Nicht nur ein Loch im Zahn
Sollten Sie schließlich alle Hürden erfolgreich genommen und einen öffentlichen Zahnarzt gefunden haben, dann bedeutet dies für Sie nicht unbedingt auch eine sorgen- und kostenlose Behandlung.
Ihre gesetzliche Krankenversicherung bezahlt außerhalb von Deutschland nur das, worauf die Einwohner des jeweiligen Landes auch Anspruch haben! Zusätzliche Zahlungen, die in Ihrem Ferienort üblich sind, müssen Sie als Urlauber also aus eigener Tasche berappen. Das kann unter Umständen dann auch finanziell sehr schmerzhaft werden.
Schmerzhaft für den ausländischen Zahnarzt dagegen ist die Bürokratie, die mit der Europäischen Krankenversicherungskarte verbunden ist.
Deswegen lehnen viele Zahnärzte Ihre Karte auch ab. Das ist immer häufiger der Fall. In einer großen Untersuchung konnte die Techniker Krankenkasse (TK) feststellen, dass in mehr als der Hälfte der Fälle die Gesundheitskarte im europäischen Ausland nicht von den Ärzten akzeptiert wird.
Oftmals bleibt Ihnen dann keine andere Wahl und Sie müssen alle notwendigen zahnärztlichen Maßnahmen aus eigener Tasche bezahlen. Das kann ein gehöriges Loch in die Urlaubskasse reißen.
Vorsicht beim Zahnarztbesuch im Ausland!
Doch auch dieses Geld muss zwangsläufig nicht verloren sein. Hierfür müssen Sie aber einiges berücksichtigen. Bevor die Behandlung startet, sollten Sie sich einen detaillierten Kostenvoranschlag für die eventuell zu erwartenden Maßnahmen aushändigen lassen. Verlangen Sie, dass nur das Notwendigste zur Schmerzlinderung oder Zahnerhaltung erledigt wird.
Versäumen Sie es nicht zu feilschen. Das ist in vielen südeuropäischen Ländern üblich, auch, wenn dies mit heftigen Zahnschmerzen manchmal nicht so leicht fallen könnte. Es lohnt sich auf jeden Fall.
Unterschreiben Sie keinesfalls andere Papiere, die man Ihnen vorlegt. Viele Zahnärzte in Spanien oder Italien locken gern mit Gratis-Untersuchungen und kostenlosen Röntgenbildern Patienten in Ihre Praxis, um dann mit Ihnen umfangreiche Behandlungspläne abzuschließen, die schließlich nichts mit einer einfachen Schmerzbehandlung, sondern eher etwas mit einer Abzocke gemein haben. Autsch!
Immer eine Rechnung verlangen!
Verlassen Sie immer mit einer detaillierten Rechnung die Praxis. Diese sollte, mit etwas Glück, in deutscher Sprache aufgesetzt sein. Auf Ibiza, Mallorca oder den Kanarischen Inseln mit seinen vielen deutschstämmigen Zahnärzten ist hier die Wahrscheinlichkeit sogar recht gut.
Finden Sie keinen Landsmann als Zahnarzt in der Fremde, sollte die Rechnung wenigstens in englischer Sprache verfasst sein, sonst warten daheim leider noch andere Gebühren auf Sie. Denn die Kosten für eine Übersetzung müssen vom Versicherten allein getragen werden. Erst dann gibt es von der Krankenkasse auch Geld zurück.
Eine private Auslandskrankenversicherung lohnt
Alles also nicht so einfach, trotz EU. Um vor bösen Kostenüberraschungen entsprechend gewappnet zu sein, sollte Sie in jedem Fall auch eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Diese kostet meistens nicht viel und trägt in vielen Fällen den Restbetrag für zahnärztliche Behandlungen, die von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden.
Doch soweit muss es ja nicht kommen. Wie Sie vor Ihrem Reiseantritt einen unfreiwilligen Zahnarztbesuch im Ausland verhindern können, erfahren Sie hier in diesem Beitrag.
Schmerzt im Ausland ein Zahn dann trotzdem, geben wir Ihnen in diesem Beitrag alle Informationen, wie Sie sich am besten selbst helfen können.
Zahnarzt Roger Barz und das Team der Praxis Zahngesundheit Halle wünscht Ihnen eine gute Reise, erholsame und vor allem schmerzfreie Urlaubstage!
Fotos: Roger Barz, Fotolia & Pixabay