Was kann ein Zahnarztbesuch eigentlich kosten?
Zusatzkosten – Der Patient hat die Wahl!
In den letzten Jahren haben die gesetzlichen Krankenkassen kontinuierlich die Zuschüsse für die zahnärztliche Behandlung ihrer Versicherten verringert. Andererseits hat die moderne Zahnmedizin in gleicher Zeit eine qualitative Erweiterung in den Therapieformen, Werkstoffen und Technologien erfahren, die von den Krankenkassen nicht übernommen werden.
Daher ist es heute leider fast ganz normal geworden, dass gesetzlich versicherte Patienten für eine gewünschte Behandlung privat dazubezahlen. Die Versicherten zahlen damit nicht für eine medizinische Grundversorgung, so wie diese von den gesetzlichen Kassen definiert wird, sondern für einen medizinischen Fortschritt und eine Mehraufwendung im Sinne einer besseren funktionellen sowie ästhetischen Ausführung.
Muss ich beim Zahnarzt immer dazubezahlen?
Die Antwort lautet hier eindeutig nein. Ein gesetzlich versicherter Patient muss nicht zwangsläufig mit einer Zuzahlung bei einem erfolgten Zahnarztbesuch rechnen. Die Leistungen, die seine Krankenkasse allgemein anbietet, sind als ausreichend für eine Grundversorgung zu bezeichnen. Ob diese Grundversorgung aber den Patienten in jedem Falle auch immer zufriedenstellt, darf er in der Zahnmedizin zum Glück selbst entscheiden.
Für einen im Meisterlabor hochwertig gefertigten Zahnersatz zum Beispiel, kann sich der Patient seinen Anteil von der gesetzlichen Kasse einholen und dann die Differenz zu der anspruchsvolleren Variante eigenständig begleichen. Der vorhandene Abschluss einer Zahnzusatzversicherung hilft dem Patienten außerdem, alle Therapiemöglichkeiten bestens auszuschöpfen.
Somit stehen ihm – im Gegensatz zu einem Besuch bei vielen anderen Ärzten – mehr Möglichkeiten offen, seinen Wünsche und Vorstellungen von einer funktionellen und ästhetischen Lösung Raum zu geben.
Wie erfahre ich mehr über die zusätzlichen Leistungen und Kosten beim Zahnarzt?
Damit sich Ihr Zahnarztbesuch nicht zu einem undurchsichtigen Preis-Dschungel entwickelt, praktiziert Zahnarzt Roger Barz und sein Team eine klare Kostentransparenz für alle Behandlungen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt werden.
Der gesetzliche versicherte Patient (GKV) wird über die Vorteile und Nachteile der Therapie oder des verwendeten Werkstoffes aufgeklärt. Wir nennen einen verbindlichen Preis und lassen ihm ausreichend Zeit für eine eigenverantwortliche Entscheidung. Umfangreiche Therapien werden im Vorfeld durch ein ausführliches Beratungsgespräch abgestimmt und mit einem detaillierten Kostenvoranschlag (HKP) kalkuliert.
Keine Überraschungen auch für Privatpatienten
Ebenso erhalten privat versicherte Patienten (PKV) nach einer erfolgten Therapieplanung einen detaillierten Kostenvoranschlag, um sich gegebenenfalls bzgl. der Kostenübernahme mit ihrer Kasse in Verbindung setzen zu können.
Somit hält eine Zahnarztrechnung – egal ob gesetzlich oder privat versichert – für unsere Patienten keine kostenbezogene Überraschung bereit. Für uns ist es selbstverständlich, dass ein persönlich festgelegtes Budget für eine zahnmedizinische Versorgung ebenso zur Therapieplanung dazugehört, wie die technische und medizinische Ausführung der Behandlung.
Tipp: Oftmals zahlt die gesetzliche Krankenkasse mehr als Sie denken!
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten seit dem Jahr 2007 einen Wahlleistungskatalog an. Es ist dem Versicherten somit möglich, die Höhe der Zuzahlungen für eventuelle Zahnbehandlungen selbst zu bestimmen. Setzen Sie sich in diesem Falle mit einem Mitarbeiter Ihrer Kasse in Verbindung.
Außerdem unterstützt die GKV zunehmend Ihre Zahngesundheit, indem sie einen Zuschuss zur Professionellen Zahnreinigung – auch kurz PZR genannt – zahlt. Hier sind die Zuwendungen von Kasse zu Kasse sehr unterschiedlich. Informationen hierzu bekommen Sie von Ihrer Service-Hotline Ihrer zuständigen Krankenkasse oder hier in diesem Beitrag.
Fotos: Matthias Vogel, Roger Bart, Fotolia und Pixabay