Wie ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt im absoluten Disaster enden kann.
Oh, du Fröhliche… Katastrophe!
Alle Jahre wieder zieht der Duft von Nelken, Zimt und Puderzucker über die Marktplätze der deutschen Städte. Es brutzelt und dampft an allen Ecken. Es muss wohl wieder Weihnachtsmarkt sein.
Der Genuss von heißen alkoholischen Getränken und gezuckerten Fettgebäck an festlich geschmückten Holzbuden gehört ebenso zur weihnachtlichen Tradition, wie Tannenbaum und Bescherung. Doch so friedvoll und harmonisch die Stimmung auch scheint, an vielen Ständen lauert Gefahr. Gefahr für Ihren Zahn.
Wir zeigen Ihnen auf, wie tückisch ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt für Sie sein kann, weshalb manche Zähne plötzlich abrechen, was Sie dann im Notfall am besten tun und ob Sie schließlich auch jemanden dafür verantwortlich machen können. Hier die drei größten Killer für Ihren Zahn.
Platz Nr. 3: Glühwein
Wenn es dann mal fix gehen muss: Dass ein zu heftiger Konsum von Glühwein oder Punsch zum zeitweisen Verlust der Körperkoordination und einem möglichen Sturz mit Zahnfraktur führen kann, ist hinlänglich bekannt und soll hier nicht weiter Erwähnung finden. Viel größer dagegen ist die Gefahr, die sich nicht im Glühwein selbst, sondern an den Rändern der Tassen befindet: Bakterien und Viren vom Vorgänger.
Immer wieder bemängeln Inspektoren der städtischen Ordnungsämter die Hygiene an den Glühweinbuden. Zwar ist es für viele Stände Pflicht, mit entsprechenden Spülmaschinen ausgestattet zu sein, aber wenn in Stoßzeiten die Schlange länger und länger wird, neigt so mancher Budenbesitzer gern dazu, etwas nachlässig zu werden. Tassen und Tonkrüge werden dann fix mit lauwarmen Wasser gespült und mit alten Schwämmen gereinigt. Igitt!
Ein wahres Eldorado für Bakterien und Herpes-Viren, denn diese werden erst bei Temperaturen ab 70 Grad wirksam abgetötet.
Hier unser Tipp: Nehmen Sie sich einfach Ihr eigenes Behältnis mit auf den Weihnachtsmarkt. Egal ob Keramiktasse, Ton-, Plastikbecher oder Moog – jeder Betreiber wird Ihnen gerne das leckere Getränk hineinfüllen. Na dann Prost!
Platz Nr. 2: Popcorn
Gefährlich nicht nur im Kino, auch auf dem Weihnachtsmarkt werden gern die aufgepoppten Maiskörner angeboten. Egal ob süß oder herzhaft, fast am Boden der großen Tüte angelangt, kann es dann passieren: Ein plötzliches Krachen im Mund und dann ein komisches Gefühl auf der Zunge. „Lieber Gott, lass es bitte irgendetwas anderes sein, bloß keinen Zahn! Oh nein, es ist doch ein Zahn!“
Nicht unbedingt alle Maiskörner puffen auch in der Popcornmaschine auf. Die ein oder andere „Niete“ ist oftmals dabei und diese Körner sind dann besonders hart. Geraten sie unvermittelt zwischen unsere Zähne, können sie einen beachtlichen Schaden anrichten. Aber das liegt nicht nur allein an der Härte der Körner.
Mit unserer Kiefermuskulatur können wir eine enorme Energie entwickeln. Durchschnittlich wird ein Wert von etwa 800 Newton pro Quadratzentimeter angegeben. Das bedeutet eine Beißkraft von 80 Kilogramm! Damit ist die Beißkraft des Menschen kleiner als die eines Löwen, aber immer noch größer als etwa die eines Wolfes, der mit ca. 60 Kilogramm zubeißen kann. Alle Achtung!
In den USA, wo Popcorn in Kinos und Sportarenen kubikmeterweise vertilgt wird, gehört diese Knabberei bereits zu den häufigsten Ursachen für unvermittelte Zahnfrakturen. Hier unser Tipp: Popcorn mit wenig Fett und Zucker zubereitet, ist eine gute Alternative zu solchen Kalorienbomben wie Chips oder Erdnussflipps. Lecker!
Schütteln Sie aber das Popcorn in der Tüte beim Verzehr hin und wieder kräftig durch, dann rutschen die schweren, nicht aufgepoppten Körner auf den Boden. Prüfen Sie lieber jede entnommene Handvoll, bevor Sie diese genüsslich verspeisen.
Platz Nr. 1: Gebrannte Mandeln
Die widerspenstige Nuss:„In unserer Praxis beobachten wir gerade zur Weihnachtszeit, dass gebrannte Mandeln die Ursache Nummer Eins für unvermittelte Zahnfrakturen sind.“, berichtet Zahnarzt Roger Barz. „Fast ein bis zwei Patienten pro Woche schildern uns, dass es genau an der leckeren „Mandelbude“ passiert ist.
Dies wiederum liegt nicht nur daran, dass gebrannte Mandeln zu den beliebtesten Leckereien auf dem Weihnachtsmarkt gehören, sondern sie stellen auch eine besondere Herausforderung für unsere Zähne dar. Der Röstprozess macht die schmackhafte Nuss besonders hart und widerspenstig.“, so der Inhaber der Praxis Zahngesundheit Halle. Darf es also ein bisschen mehr sein?
Fast müsste man auf den Tüten schon Warnhinweise wie auf Zigarettenpackungen anbringen: „Achtung, Mandeln machen nicht nur Dich, sondern auch Deinen Zahnarzt glücklich!“ oder „Haben Sie schon Ihren Stempel für’s Bonusheft?“
Hier unser Tipp: Gebrannte Mandeln sind wirklich lecker. Niemand sollte sich vom Genuss abschrecken lassen. Wenn Sie regelmäßig Ihren Zahnarzt besuchen, der frühzeitig die Gründe für unverhoffte Zahnfrakturen diagnostizieren kann, dürfen Sie es ordentlich krachen lassen.
Aber warum brechen Zähne eigentlich ab?
Die Ursachen können verschieden sein. Ein durch Karies geschwächtes Gebiss, eine lockere bzw. viel zu große Füllung oder ein wurzelbehandelter Zahn, der noch auf seine Versorgung mit einer soliden Krone wartet.
Mit gesunden Zähnen, haben Sie auf dem Weihnachtsmarkt nichts zu befürchten.
Unser Zahnschmelz und das darunter liegende Zahnbein (Dentin) gehören mit zu den härtesten Substanzen in der belebten Natur. Also, lassen Sie es sich schmecken, aber besuchen Sie Ihren Zahnarzt zur Vorsorge!
Hoppla, jetzt ist es doch passiert!
Doch was ist dann zu tun, wenn ein Zahn abbricht? Natürlich wie bei jedem Notfall: Erstmal Ruhe bewahren. Säubern Sie nicht das abgebrochene Fragment. Bewahren Sie das Stückchen in Milch oder Kochsalzlösung auf. Das funktioniert!
Eine Apotheke in der Nähe kann Ihnen auch eine Zahnrettungsbox verkaufen. Suchen Sie an Sonn- und Feiertagen den zahnärztlichen Notdienst oder an Wochentagen Ihren Zahnarzt sofort auf (innerhalb von 24 Stunden). Dieser kann dann eventuell mit einer speziellen Klebetechnik das abgebrochene Stück wieder an Ihrem Zahn befestigen. Noch mal Glück gehabt!
Wer ist Schuld?
Eine Frage interessiert viele: Kann ich den Besitzer des Weihnachtsmarktstandes für ein nicht aufgepopptes Maiskorn verklagen? Die deutsche Rechtssprechung sagt hier eindeutig Nein. Der Kunde muss hierfür leider seine Kosten selbst tragen.
Auch, wenn die Verkäufer von Lebensmitteln hohe Sicherheitsanforderungen erfüllen müssen. Pech gehabt!
Die Überprüfung der Popcorn-Portion zählt nicht dazu, so das Amtsgericht in München und es orientierte sich dabei am Deutschen Bundesgerichtshof. Auch jener gab einem Bäcker recht, der dahingehend verklagt wurde, weil sich ein Gast an seinen Backwaren ebenfalls einen Zahn abgebrochen hat. In den Backwaren befand sich ein Kirschkern. Autsch!
Fotos: Roger Barz, Fotolia & Pixabay