Beratung Zahngesundheit Halle Zahnarzt Roger Barz

Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz

Was ist eigentlich ein Festzuschuss?

Wann wird der Festzuschuss wichtig für mich?

Einen Festzuschuss benötigt der Patient oder die Patientin, wenn es erforderlich ist im Labor gefertigten Zahnersatz zu erstellen oder bereits vorhandenen Zahnersatz zu reparieren oder zu erweitern.
Kurz gesprochen: Immer wenn ein zahnmedizinisches Labor bei der weiteren Behandlung eine Rolle spielt, wird der Festzuschuss für den Patienten ein interessantes Thema. Das trifft aber nicht für die Erstellung von Schienen bei Kiefergelenksbeschwerden zu. Hier wird über einen anderes Formular abgerechnet, dem sogenannten KB-Plan.

Wie ist es der Zuschuss meiner gesetzlichen Krankenkasse bemessen, wenn ich Zahnersatz benötige?

Der Betrag, den man von seinem Versicherer für Zahnersatz erwarten kann, egal ob Brücken, Kronen und Prothesen, ist in einem oftmals komplizierten System geregelt. Seit dem 1. Januar 2005 zahlen die Krankenkassen einen klar kalkulierbaren, festgelegten Betrag – den befundorientierten Festzuschuss. Dieser Erstattungsbetrag orientiert sich am konkreten Befund.
Das bedeutet: Alle Versicherten bekommen bei gleichem Befund den gleichen Betrag von ihrer Kasse erstattet.

Wie hoch ist es der Zuschuss meiner gesetzlichen Krankenkasse bemessen, wenn ich Zahnersatz benötige?

Die Festzuschüsse decken mindestens 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für diesen konkreten Befund ab. Die andere Hälfte der Kosten zahlt der Versicherte.
Natürlich kommt hier dann auch das bekannte Bonusheft mit ins Spiel. War der Patient oder die Patientin in den letzten fünf Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung, dann erhält sie oder er 20 Prozent mehr Zuschuss auf den Anteil der gesetzlichen Krankenkasse, also 10 Prozent oben drauf und ist somit bei 60 Prozent mehr Unterstützung.
Ist man sogar regelmäßig in letzten zehn Jahren zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt angetreten, dann gibt es 30 Prozent mehr Zuschuss auf den Eigenteil seiner gesetzlichen Krankenkasse. Somit erhöht sich die Gesamtzuwendung auf ganze 65 Prozent. Das ist aber auch der maximale Wert.

Wie kann ich meinen Eigenanteil verringern, wenn ich Zahnersatz benötige?

Tipp Nummer Eins haben wir ja schon im vorangegangenen Text gegeben: Gehen Sie regelmäßig zum Zahnarzt, also mindestens ein Mal pro Jahr. „Aber beachten Sie dabei, dass nur ein einfacher Besuch – wie im Falle einer unerwarteten Schmerzbehandlung bei Karies oder bei einem Besuch des zahnärztlichen Notdienstes der Stadt Halle – Ihnen nicht in jedem Falle auch einen Stempel im Bonusheft beschert. Es muß in dem besagten Jahr auch eine Vorsorgeuntersuchung stattfinden. Dazu gehört die Befunderhebung (kurz 01 genannt), die Entfernung von Zahnstein durch eine Prophylaxe-Schwester und aller zwei Jahre die Erhebung des Zahnfleischbefundes, der sogenannte PSI-Index.“, informiert Zahnarzt Roger Barz.
Tipp Nummer Zwei: Schließen Sie eine Zahnzusatzversicherung ab. Hier können Sie gerade bei hochwertigen Versorgung, wie beispielsweise ein Implantat statt einer Brücke, viel Geld sparen. Wie Sie die richtige Zahnzusatzversicherung finden, erklären wir Ihnen ausführlich hier in diesem Beitrag oder natürlich auch direkt in unserer Praxis. Hier für ist Frau Cindy Mecke, die Praxismanagerin von Zahngesundheit Halle, in unserem Team spezialisiert.